Häufige Fragen

Wie funktioniert die Ausleihe?

Eine Buchungsplattform zeigt alle Räder und ihre Verfügbarkeit an. Nach der Registrierung/Anmeldung kann das Rad für bis zu 96 Stunden gebucht werden. Bitte das Rad mindestens 3 Tage im Voraus buchen. Mit der Bestätigungsmail erhalten Sie die Kontaktdaten der Verleihstelle und klären Übergabezeitpunkt und Dauer. Bei Übergabe des Rades übergeben Sie dem Radpaten/der Radpatin den unterschriebenen Überlassungsvertrag, eine Kaution von 100€, und zeigen Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Bitte bringen Sie das Rad SAUBER und geladen zurück.

Für Mehrfachausleihende können die Daten und die Kaution einmalig beim Paten hinterlegt werden.

Leihdauer

In der Regel werden die Räder für ganze Tage verliehen. Ob ein stundenweises Ausleihen möglich ist, klären Sie bitte direkt mit der Verleihstelle.

Die Räder können über die Buchungsplattform für bis zu 4 Tage ausgeliehen werden. Dies kann bis zu 100 Tage im Voraus gebucht werden. Man kann als Familie mehrere Räder ausleihen, es gibt auch E-Bikes für Kinder.

Manche Räder sind nur an bestimmten Wochentagen zu bekommen, da sie beispielsweise während der Woche im Rathaus genutzt werden.

Wer darf leihen?

Auch, wenn wir die Räder zunächst für die Kommune Sinn angeschafft haben, so steht der Verleih grundsätzlich allen offen. 

Vor allem Urlauber, ADFC- Mitglieder, aber auch Menschen, die im Umkreis arbeiten, sollen von diesem Programm profitieren. 

Mindestalter zum Leihen und zum Fahren der Lastenräder

Die Räder werden nur an volljährige Personen ausgeliehen. 

Natürlich können Ihre größeren Kinder das E-Bike auch fahren, aber die Ausleihe muss durch eine erwachsene Person erfolgen. Der elektrische Rollator darf nur von Personen über 18 gefahren werden.

Erst ab 16 Jahren darf man andere Personen transportieren, egal, ob im Lastenrad oder Inklusionsrad.

Überlassung an Dritte/ Nutzung durch weitere Fahrer

Eine Überlassung an eine/n weitere Fahrer/in ist nur möglich, wenn in der Überlassungsvereinbarung auch die Namen der dritten Person mit aufgeführt sind, inklusive deren Personalausweisnummer / Kopie des Reisepasses.

Beförderung von Personen mit dem Lastenrad

Für die Beförderung von Kindern sind fast alle Lastenräder entsprechend ausgestattet.

Die maximale Zuladung und Gesamtgewicht (Rad+Fahrer/in+Zuladung) ist je nach Lastenrad sehr unterschiedlich. Die meisten Lastenräder sind für die Beförderung von Kleinkindern ausgelegt.

Bitte vor der Buchung die Beschreibung zum Rad durchlesen und prüfen, ob diese Randbedingungen bei dem geplanten Benutzungszweck eingehalten werden können.

Eine Ausnahme ist der R&M Multicharger Mixte GT family. Der Rahmen auf dem Hinterrad ist extra für Kinder ab 5 Jahren konzipiert und kann auch noch leichte Erwachsene mittransportieren.

Für die Mitfahrer im Lastenrad gilt Helm- und Anschnallpflicht. (siehe auch „Unfallgefahr beim Lastenrad„)

Laden der E-Bikes:

Sie erhalten das Rad voll aufgeladen mitsamt dem Ladegerät. Mit diesem laden Sie das Rad bitte auf, bevor Sie es zurückgeben. Sollte der Radpate / die Radpatin das Rad aufladen müssen, erheben wir eine Gebühr von 2€. 

Helmpflicht

Auch, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben wir eine Helmpflicht in unserem Programm, für Fahrer wie Beifahrer oder Kinder.

Diese dient Ihrer eigenen Sicherheit, da gerade E- Bikes und vor allem Lastenbikes deutlich schwerer zu fahren sind als herkömmliche Räder. (siehe auch Unfallgefahr beim Lastenrad)

Im Falle eines Unfalls fragt die Versicherung durchaus danach, ob man einen Helm getragen hat.

Weiterhin empfehlen wir das Tragen von Signalfarben oder einer Warnweste.

Zulässiges Gesamtgewicht:

Alle Räder haben unterschiedliche Gewichtsangaben. Diese betreffen das Gesamtgewicht und die Zuladung. Die Angaben sind jeweils bei den Rädern aufgeführt und dürfen nicht überschritten werden. 

Kann ich sicher sein, dass die Räder in einwandfreiem Zustand überreicht werden?

Nein.

Die Räder werden regelmäßig nach Angabe der Hersteller gewartet. Außerdem überprüft der Pate vor und nach jeder Ausleihe die wichtigsten Funktionen des Rades: Bremsen, Licht, Reifendruck, Klingel- ist alles fest?

Trotzdem überprüfen auch Sie als Ausleihende die Funktionen des Rads zu Ihrer eigenen Sicherheit, bevor Sie das Rad übernehmen.

Welche Wege kann ich mit dem Rad fahren?

Alle E-Bikes sind Trekkingräder mit Stollenreifen, so dass Schotter, Wald- und Feldwege befahren werden können. Durch tiefen Matsch, querfeldein oder über Mountainbike-Trails sollte man damit nicht fahren.  

Die Lastenräder sind eher für befestigte Wege geeignet. Hier gibt es aber auch unterschiedliche Profile, die sich mehr oder weniger für unebenes Gelände eignen. 

Wieso stehen die Räder bei Privatpersonen/Firmen? Was ist ein Radpate?

Um alle Räder an einem Ort unterbringen zu können, bräuchte man einen großen Raum und eine verantwortliche Person, die das alles organisiert. 

Da wir alle ehrenamtlich in diesem Projekt arbeiten, könnte dies niemand leisten.

Auch die Kosten für eine Raummiete, ggf. ein elektronisches Schließsystem, würden die Kostenfreiheit des Projektes sprengen. 

Deswegen gibt es die Radpaten und Radpatinnen. Diese kümmern sich um die Räder, verwalten die Ausleihe ihres Rades und haben den Vorteil, dass sie es dann, wenn es nicht verliehen ist, jederzeit benutzen können. 

Sicherung der Räder:

Alle Räder sind codiert und können auf diese Art bei Diebstahl leichter aufgefunden werden. Alle Räder sind mit einem Sicherheitsschloss versehen, das den gesetzlichen Ansprüchen (mindestens 50€ pro Stück) entspricht.

Dieses muss beim Abstellen des Rades unbedingt benutzt werden. Wenn irgend möglich, sollte das Rad an einem Laternenpfahl, Radständer oder ähnlichem angeschlossen werden. 

Zum längeren Abstellen wäre ein eigener Unterstand (Garage, Schuppen, Hof …) am besten.

Bitte lassen Sie das E-Bike nicht unbeaufsichtigt stehen, auch nicht kurz.

An etlichen Rädern ist das Display vorne abnehmbar. Sollte dies so sein, muss es beim Abstellen des Rades abgenommen werden. (Wert der Displays ca. 200€).

Wie sind die Räder versichert?

Alle Räder sind über eine Betriebshaftpflicht versichert, so dass im Falle eines Unfalls die Haftpflichtschäden an anderen Personen oder Gegenständen, Fahrzeugen übernommen werden. 

Außerdem haben alle Räder eine Vollkaskoversicherung, die auch bei unsachgemäßem Handeln, bei Zerstörung des Akkus und ähnlichem eintritt. 

Für diese Art von Schäden wird jeweils eine Selbstbeteiligung von 85€ erhoben. 

Eine Unfallversicherung für die Fahrer oder auch die transportierten Personen ist NICHT abgeschlossen. 

Rücktransport bei einer Panne oder einem Unfall:

Wenn Sie mit dem Rad eine Panne oder einen Unfall haben und nicht privat abgeholt werden können oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückkommen, haben Sie folgende Möglichkeiten: 

  • Sie sind Mitglied im ADAC oder ADFC (allgemeiner deutscher Fahrradclub)? Dann können Sie die dortige Servicenummer anwählen. 
  • Sie beauftragen ein Taxi- oder Abschleppunternehmen. Die Kosten dafür werden bis 250€ abzüglich der Selbstbeteiligung von 85 Euro übernommen. 
  • Falls Sie eine Unfallversicherung haben, könnte auch diese ggf. eintreten. 
Warum ist der Verleih kostenfrei?

Die Räder wurden zu fast 100 Prozent vom Umweltministerium gefördert. Dieses Geschenk  wollen wir an unsere Mitbürger weitergeben. 

Das Ziel ist, die Umwelt zu entlasten, aber auch auszuprobieren, ob ein E-Bike für mich geeignet ist und Spaß macht. Es ist auch möglich, sich mit anderen zusammentun. Es gibt Inklusionsräder, die beispielsweise für eine gewisse Zeit genutzt werden können, bis man wieder fit ist oder sich ein eigenes Rad kauft. 

Warum muss ich eine Kaution von 100 Euro hinterlegen?

Da die Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls oder eines Schadens am Rad 85 Euro beträgt müssen wir eine Kaution erheben. 

Da 100 Euro einfacher zu handhaben sind haben wir diese Summe gewählt. Das Geld erhalten Sie bei Abgabe des einwandfreien Rades zurück. 

Allerdings wird Geld einbehalten, wenn das Rad nicht geladen oder verschmutzt zurückkommt. 

Kann/soll ich trotzdem Geld geben, bzw. spenden?

Ja, gerne, denn natürlich haben wir laufende Kosten für Wartung und Versicherung.
Auch Zubehör wie gute Schlösser oder Zubehör für den Kindertransport sowie Ersatzteile müssen wir selbst finanzieren. 

Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, freuen wir uns über eine Spende. Diese können Sie direkt an der Verleihstelle abgeben oder auf das Konto der Fachgruppe Rad des gemeinnützigen Förderkreises der Gemeinde Sinn überweisen.

Bankverbindung

Der Förderkreis Sinn e. V. hat für die Fachgruppe Rad das Unterkonto „Radfahren in Sinn“ angelegt.

Kontoinhaber: „Radfahren in Sinn – Förderkreis Sinn e. V.“
Kontonummer: DE38 5165 0045 0000 0896 07
Sparkasse Dillenburg

Verwendungszweck: „Spende“

Für eine Spendenquittung geben Sie bitte Ihre Adresse im Verwendungszweck mit an! Bis 300,- Euro reicht auch der Überweisungsbeleg als Nachweis.

Wie kann ich das Projekt unterstützen?

Sie können sich als „Urlaubspate“ (ein Rad während des Urlaubs des eigentlichen Paten übernehmen) oder als potentieller künftiger Pate melden.

Sie können Bereitschaft signalisieren, praktisch zu helfen (bei der Wartung, kleinen Reparaturen etc.)

Wir suchen noch Menschen, die die Arbeit bei der Buchungsplattform mit übernehmen.

Wenn Sie ein eigenes E-Bike haben, das voll funktionsfähig ist, aber viel zu selten gefahren wird, können Sie dieses mit in den Pool geben und so zum Paten ihres eigenen Rads werden.  

Werden Sie Mitglied im Förderkreis Sinn- Fachgruppe Radfahren in Sinn. 

Und natürlich freuen wir uns über jede finanzielle Unterstützung. 

Warum stehen der Förderkreis Sinn und die Kommune auf den Formularen?

Die Räder gehören der Kommune, das Zubehör, das nicht vom Umweltministerium gefördert wurde, dem Förderkreis.

Außerdem kann nur der Förderkreis Spendenbescheinigungen ausstellen.

Spendenkonto des Förderkreises

Kontoinhaber: „Radfahren in Sinn – Förderkreis Sinn e. V.“
Kontonummer: DE38 5165 0045 0000 0896 07
Sparkasse Dillenburg

Verwendungszweck: „Spende“

Für eine Spendenquittung geben Sie bitte Ihre Adresse im Verwendungszweck mit an! Bis 300,- Euro reicht auch der Überweisungsbeleg als Nachweis.