Nutzungsbedingungen eines E-Bikes / Lasten-E-Bikes der Gemeinde Sinn

Übernahme des Rades

Zur Übernahme bringe ich folgendes mit:

  • Meinen Personalausweis oder Reisepass
  • 100€ Kaution
  • Die unterschriebene Überlassungsvereinbarung (zweifach)
  • Einen Helm für mich selbst und alle Kinder/Personen, die mit dem Rad transportiert werden (es besteht Helmpflicht!)

Bei häufigerem Ausleihen eines bestimmten Rades können Daten und Kaution einmalig hinterlegt werden.

(Inklusionsrad) Zur eigenen Sicherheit trage ich Signalfarbe oder eine Warnweste

Ich bekomme eine Einweisung mit kurzer Probefahrt in der Umgebung des Paten.

Ich erhalte das Ladegerät, das Schloss, eine Seite Minianleitung und ggf. auch das Display.

Ich vergewissere mich, dass …

  • Bremsen und Klingel funktionieren
  • Vorderlicht und Rücklicht leuchten
  • Reifen ausreichend Druck haben (je nach Reifen 2,5- 3,5 Bar)
  • Der Akku geladen ist

Rückgabe des Rades

  • Bitte geben Sie das Rad sauber und voll aufgeladen zurück. (Mit feuchtem Lappen reinigen, auf keinen Fall einen harten Wasserstrahl oder Hochdruckreiniger etc. benutzen)
  • Sollte die Verleihstelle das Rad reinigen müssen, berechnet der Radpate /die Radpatindafür eine Gebühr, die von der Kaution zurückbehalten wird. Das Aufladen des Akkus durch die Verleihstelle kostet 2,00 Euro.
  • Schäden sollten direkt bei der Rückgabe schriftlich auf dem Rückgabebogen gemeldet werden. Die Kaution wird bis zur Behebung des Schadens einbehalten und danach verrechnet.
  • Verlorene Schlüssel oder verlorenes Zubehör müssen ersetzt werden.
  • Bitte behalten Sie das abnehmbare Display immer im Auge.

Diebstahl und Unfälle

  • Das Rad ist Vollkasko gegen Diebstahl und Unfälle versichert mit 85.-€ Selbstbeteiligung.
  • Ich gehe mit dem Rad sorgsam um und schütze den Akku vor zu starker Sonne/ Wärme und übermäßiger Nässe.
  • Diebstahlschutz: Ich schließe das Rad mit dem mitgelieferten Schloss an einem festen Gegenstand an. (Laternenpfahl oder ähnlichem)
  • Ich stelle das Rad möglichst in einem abgeschlossenen Raum ab. Sollte dieser auch anderen Personen zugänglich sein, muss das Rad auch im Raum abgeschlossen sein.
  • Im Falle eines Diebstahls melden Sie diesen bitte unverzüglich der Polizei.
  • Und kontaktieren Ihre Verleihstelle oder die Radbeauftragte Edith Höll unter der Nummer 0157 76805313
  • Im Falle eines Unfalls oder einer Panne müssen Sie eine Rückholung mit Taxi, Bus oder Bahn selbst organisieren. Gegen Vorlage der Quittung wird ein Betrag bis zu 250€ (Minus 85 € Selbstbeteiligung) zurückerstattet. Wer ADAC oder ADFC Mitglied ist, kann diesen Pannenservice in Anspruch nehmen.

Grundsätzliches

  •  Die Ausleihe ist von 1 bis 4 Tagen möglich. Stundenweises Ausleihen muss mit dem Radpaten abgesprochen werden.
  • Grundsätzlich ist die Überlassung an Dritte verboten. Ausnahme: Der Ausleihende ist gemeinsam mit einem Dritten unterwegs, z. B. wenn man mit Freunden eine Radtour machen will. Dafür ist eine Zusatzangabe (Personalien und Nr. des Personalausweises) oben auf der Anmeldung erforderlich.
  • Mindestalter zum Ausleihen: 18 Jahre. Bei Kinder- E-Bikes leihen und haften die Eltern. Natürlich können Jugendliche auch die Räder fahren, je nach Größe und Können. Die Ausleihe muss aber über die Eltern oder andere Verantwortliche erfolgen.
  • Das gesetzliche Mindestalter zum Transport anderer Personen beträgt 16 Jahre. Dies ist einzuhalten.
  • Die Gewichtsangaben für Fahrer, Box, Zusatzsitze und Gepäckträger sind einzuhalten.
  • Mir ist bekannt, dass die überlassenen Gegenstände sorgsam zu behandeln sind, nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen.
  • In reinen Lastenrädern dürfen keine Personen transportiert werden.
  • Die Straßenverkehrsordnung muss eingehalten werden.
  • Bei Fahrten unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss können Regressansprüche der Versicherung geltend gemacht werden.